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Compliance und Vorschriften

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Einigung über ViDA-Paket - ein Meilenstein in der Digitalisierung der EU-Steuern

6. November 2024

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) hat endlich eine bedeutende Einigung über den Legislativvorschlag "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) erzielt. In Anbetracht der erheblichen Änderungen am ursprünglichen Vorschlag von 2022 ist nun eine erneute Konsultation des EU-Parlaments erforderlich, bevor das Paket förmlich angenommen werden und in Kraft treten kann.

Weiterentwickelter ViDA-Vorschlag und Änderungen

Das ViDA-Paket in der von der Europäischen Kommission geänderten Fassung war in den letzten zwei Jahren ein wichtiger Tagesordnungspunkt für den ECOFIN-Rat, wobei verschiedene Elemente Gegenstand umfangreicher Verhandlungen waren. Eine besonders umstrittene Komponente war die "deemed supplier"-Regelung innerhalb der Säule "Plattformökonomie". Trotz der anhaltenden Diskussionen wurde ein breiter Kompromiss erzielt, der Aktualisierungen des Zeitplans für die Einführung und Klarstellungen zu bestimmten Abschnitten enthält. Dank des Engagements der Länder, die den EU-Ratsvorsitz innehaben, soll das Paket bald fertiggestellt und verabschiedet werden.

Seit seiner Ankündigung am 8. Dezember 2022 war ViDA Gegenstand aktiver Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die jüngste ECOFIN-Vereinbarung spiegelt einen sich entwickelnden Konsens wider, der darauf abzielt, die Anforderungen an die digitale MwSt-Meldung in der gesamten EU zu straffen.

Hauptbestandteile und Zeitplan für die Säule der digitalen Berichterstattungsanforderungen

Obligatorische innergemeinschaftliche elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 1. Juli 2030 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) gemäß der europäischen E-Invoicing-Norm (EN 16931) für innergemeinschaftliche Transaktionen verpflichtend sein. Eine wichtige Aktualisierung gibt den Mitgliedstaaten die Flexibilität, bei der Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung alternative Normen für inländische Transaktionen zu verwenden, wodurch länderspezifische Systeme berücksichtigt werden können, ohne mit dem EU-weiten Rahmen in Konflikt zu geraten.

Nach dem überarbeiteten ViDA-Vorschlag wird die Frist für die Ausstellung von innergemeinschaftlichen Rechnungen von den ursprünglich vorgeschlagenen zwei Tagen auf zehn Tage nach dem Steuertatbestand verlängert, obwohl sie immer noch kürzer ist als die derzeitige 15-Tage-Regel. Damit soll ein Gleichgewicht zwischen einfacher Einhaltung der Vorschriften und rechtzeitiger Verfügbarkeit der Daten hergestellt werden.

ViDA ermöglicht es den Mitgliedstaaten auch, die elektronische Rechnungsstellung für inländische Umsätze vorzuschreiben und auf das Recht des Käufers auf Annahme zu verzichten, wodurch die Notwendigkeit von Anträgen auf Ausnahmeregelungen gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG umgangen wird. Diese Bestimmungen werden mit dem Inkrafttreten von ViDA durchsetzbar sein und erlauben es den Mitgliedstaaten auch, Akkreditierungssysteme für Drittanbieter einzurichten, die Rechnungen im Namen von Steuerzahlern ausstellen.

Obligatorische digitale innergemeinschaftliche B2B-Meldungen

Ab dem 1. Juli 2030 werden alle Unternehmen verpflichtet sein, innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte digital an ihre lokalen Steuerbehörden zu melden. Um eine Fragmentierung zu vermeiden, wird eine harmonisierte, europaweite digitale Meldepflicht eine standardisierte Datenmeldung beinhalten. Dadurch können die Steuerverwaltungen die Umsätze in Echtzeit abgleichen, was die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht und die Transparenz in den Mitgliedstaaten erhöht.

Die Steuerpflichtigen werden von den vorgeschriebenen Instrumenten zur Erleichterung der Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden profitieren, sei es direkt, über Drittdienstleister oder über verfügbare öffentliche Portale. Es werden jedoch keine spezifischen Meldeprotokolle vorgeschrieben, so dass die Mitgliedstaaten über eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung verfügen. Bis zum 1. Januar 2035 müssen sich Länder mit bestehenden obligatorischen elektronischen Meldesystemen an den paneuropäischen Standard anpassen.

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