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Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung der Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) einen wichtigen Meilenstein bei der Digitalisierung ihres Steuersystems erreicht. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Februar 2025 und einer früheren Einigung des ECOFIN-Rates im November 2024 hat der Rat der Europäischen Union am 11. März 2025 die auf drei Säulen beruhenden ViDA-Rechtsvorschriften offiziell angenommen. Diese Reformen wurden am 25. März 2025 im Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht und werden am 14. April 2025 in Kraft treten. Dies ist ein entscheidender Moment in der Modernisierung der EU-Besteuerung und schafft die Voraussetzungen für die Fertigstellung der Umsetzungszeitpläne und detaillierten Regeln.
Weiterentwickelter ViDA-Vorschlag und Änderungen
Das ViDA-Paket in der von der Europäischen Kommission geänderten Fassung war zwei Jahre lang ein wichtiger Tagesordnungspunkt für den ECOFIN-Rat, wobei verschiedene Elemente Gegenstand umfangreicher Verhandlungen waren. Eine besonders umstrittene Komponente war die "deemed supplier"-Regelung innerhalb der Säule "Plattformökonomie". Nach langen Beratungen wurde ein breiter Kompromiss erzielt, der den Zeitplan für die Einführung aktualisiert und bestimmte Abschnitte präzisiert. Dank des Engagements der Länder, die den EU-Ratsvorsitz innehaben, wurde das Paket schließlich fertiggestellt und in diesem Frühjahr angenommen.
Seit seiner Ankündigung am 8. Dezember 2022 hat ViDA aktive Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten durchlaufen. Die entscheidende Zustimmung des Europäischen Parlaments im Februar 2025 im Anschluss an die ECOFIN-Einigung und die anschließende Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union am 11. März 2025 sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem sich abzeichnenden Konsens über die Vereinheitlichung der digitalen MwSt-Meldungen in der EU.
Warum ViDA gebraucht wird: Bekämpfung der anhaltenden Mehrwertsteuerlücke in Europa
Die Mehrwertsteuerlücke, also die Differenz zwischen geschuldeter und eingenommener Mehrwertsteuer, ist nach wie vor ein großes Problem. Im Jahr 2022 belief sich diese Lücke auf 89 Mrd. EUR, was einem Verlust von 7 % der MwSt.-Einnahmen in der EU entspricht, der in erster Linie auf Nichteinhaltung der Vorschriften, Betrug und ineffiziente Verwaltung zurückzuführen ist.
In Belgien beispielsweise gingen schätzungsweise 4,47 Mrd. EUR der erwarteten MwSt.-Einnahmen in Höhe von 36,03 Mrd. EUR aufgrund von Betrug und Nichteinhaltung der Vorschriften verloren. Und obwohl Italien laut dem Bericht über die EU-Mehrwertsteuerlücke 2023 in absoluten Zahlen die größte Mehrwertsteuerlücke aufweist, hat es seit 2020 den deutlichsten prozentualen Rückgang zu verzeichnen (10,7 %), was auf erhebliche Fortschritte hindeutet. Die gesamte EU-Mehrwertsteuerlücke ging von 99 Mrd. EUR im Jahr 2020 auf 61 Mrd. EUR im Jahr 2021 zurück, was die positiven Bemühungen der Mitgliedstaaten widerspiegelt.
Diese Ausfälle haben schwerwiegende Folgen. Die Mehrwertsteuer macht etwa 27 % des gesamten jährlichen Steueraufkommens der EU aus, so dass jeder Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und die Fähigkeit zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen hat.
ViDA zielt darauf ab, diese Lücke weiter zu verkleinern, indem es die Einhaltung der Mehrwertsteuer und die Effizienz der Berichterstattung verbessert. Es unterstützt den wachsenden Trend zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung, die ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug sind. Mit Ländern wie Italien, Serbien, Rumänien, Polen, Lettland, Deutschland, Frankreich, Spanien und Belgien, die die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich einführen oder planen, wird ViDA ein robusteres und harmonisiertes System zur Bekämpfung der Mehrwertsteuerlücke in der gesamten EU schaffen.
Schlüsselkomponenten und überarbeiteter Zeitplan
Autonomie der elektronischen Rechnungsstellung im Inland
Mit der Verabschiedung von ViDA erhalten die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen die Autonomie, E-Invoicing-Systeme für inländische Umsätze einzuführen und auf das Recht des Käufers auf Akzeptanz zu verzichten, ohne dass eine vorherige Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG erforderlich ist. Diese Änderung gilt für Inlandsumsätze zwischen ansässigen Unternehmen (mit Ausnahme von innergemeinschaftlichen Lieferungen).
Außerdem müssen die Unternehmen darauf vorbereitet sein, elektronische Rechnungen zu erhalten, wenn ein Mitgliedstaat ein nationales System für die elektronische Rechnungsstellung einführt, da die Ausstellung elektronischer Rechnungen nicht mehr von der Zustimmung des Kunden abhängig ist.
Diese Bestimmungen werden am 14. April 2025, 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft treten. Sie ermöglichen es den Mitgliedstaaten auch, Zulassungsregelungen für Drittdienstleister einzuführen, die Rechnungen im Namen von Steuerpflichtigen ausstellen, und werden den Prozess der Digitalisierung ihrer nationalen Rechnungsstellungssysteme für die Mitgliedstaaten vereinfachen.
Obligatorische innergemeinschaftliche elektronische Rechnungsstellung
Ab dem 1. Juli 2030 ist die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) gemäß der europäischen E-Invoicing-Norm (EN 16931) für innergemeinschaftliche Umsätze vorgeschrieben. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Mandat nur für innergemeinschaftliche Umsätze gilt; andere Formate, einschließlich Papierrechnungen, können weiterhin für andere Umsätze, wie z. B. inländische Lieferungen, verwendet werden. Hybridformate, wie das deutsche ZUGFeRD, werden als gültig angesehen, wenn sie die erforderliche Datenstruktur enthalten. Es wird eine neue Definition der Norm EN16931 für elektronische Rechnungen erwartet (Entwurf im Juli 2025), die die Anforderungen an elektronische Rechnungen weiter präzisieren wird. Eine wichtige Aktualisierung wird den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geben, bei der Vorschrift der elektronischen Rechnungsstellung alternative Normen für inländische Transaktionen zu verwenden, wodurch länderspezifische Systeme berücksichtigt werden können, ohne mit dem EU-weiten Rahmen in Konflikt zu geraten.
Eine wesentliche Änderung gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen besteht darin, dass das Vorhandensein einer elektronischen Rechnung für förderfähige Umsätze eine wesentliche Voraussetzung für den Abzug oder die Erstattung der Mehrwertsteuer sein wird. Ein von Frankreich vorgeschlagener Kompromiss sieht vor, dass die Steuerpflichtigen auf Drittanbieter von elektronischen Rechnungen zurückgreifen können. Aus rechtlicher Sicht werden elektronische Rechnungen die Papierrechnungen ersetzen, außer unter bestimmten Umständen.
Um die Einhaltung der Vorschriften und die Datenintegrität zu gewährleisten, sind grundlegende Validierungs- oder technische Anforderungen für elektronische Rechnungen vorgesehen, die als "Akkreditierungssysteme" bezeichnet werden und bei denen die Steuerbehörden die Datenstrukturen über eine Plattform überprüfen können.
Nach dem überarbeiteten ViDA-Vorschlag wird die Frist für die Ausstellung von innergemeinschaftlichen Rechnungen von den ursprünglich vorgeschlagenen zwei Arbeitstagen auf 10 Tage nach dem Steuertatbestand verlängert, obwohl dies immer noch kürzer ist als die derzeitige 15-Tage-Regel. Eine elektronische Rechnung muss im Falle einer Abschlagszahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang und im Falle der Selbstfakturierung innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung ausgestellt werden. Damit soll ein Gleichgewicht zwischen einfacher Einhaltung der Vorschriften und rechtzeitiger Verfügbarkeit der Daten hergestellt werden. Auch diese spezifischen zeitlichen Anforderungen gelten nicht für die Meldesysteme der Mitgliedstaaten für inländische Lieferungen.
Darüber hinaus wurde der Vorschlag, die Verwendung von zusammenfassenden Rechnungen zu verbieten, fallen gelassen. Stattdessen können zusammenfassende Rechnungen ausgestellt werden, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer im selben Monat fällig wird, die zusammenfassende Rechnung bis zum 10. des Folgemonats ausgestellt wird und die Leistung in einem Mitgliedstaat, der sich für ein Verbot der Verwendung von zusammenfassenden Rechnungen entschieden hat, nicht betrugsanfällig ist. Darüber hinaus muss jeder Mitgliedstaat, der nach dem 1. Januar 2024 ein nationales Echtzeit-Meldesystem eingeführt hat, mit dem EU-Standard ViDA harmonisieren.
Obligatorische innergemeinschaftliche digitale B2B-Meldepflicht (DRR)
Ab dem 1. Juli 2030 müssen alle Unternehmen bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte digital an ihre lokalen Steuerbehörden melden. Diese digitale Meldepflicht (DRR) gilt für Lieferanten und ihre Kunden für Kopfdaten von innergemeinschaftlichen Lieferungen, Erwerben, B2B-Dienstleistungen, Reverse-Charge-Szenarien, wenn der Lieferant nicht ansässig ist, Energielieferungen an einen steuerpflichtigen Händler und Triangulationen. Um eine Fragmentierung zu vermeiden, wird eine harmonisierte, europaweite digitale Meldepflicht standardisierte Datenmeldungen umfassen, die es den Steuerverwaltungen ermöglichen, Transaktionen in Echtzeit abzugleichen und die Einhaltung der MwSt-Vorschriften und die Transparenz in den Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Insbesondere wurde die Meldefrist von dem ursprünglichen Vorschlag von 2 Arbeitstagen nach Ausstellung der elektronischen Rechnung auf 10 Tage verlängert. Es steht jedem Mitgliedstaat frei, seine eigenen Meldeprotokolle und technischen Spezifikationen zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten können auch die Kunden von Waren oder Dienstleistungen von der Meldung der Transaktion befreien, wenn sie sich auf andere Weise Gewissheit verschaffen können. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Informationen, die für die zusammenfassenden Meldungen erforderlich sind, werden weitere Informationen verlangt, einschließlich der Bankverbindung, um den Steuerbehörden die Verfolgung von Zahlungen zu ermöglichen, obwohl die Anforderung des Zahlungsdatums gestrichen wurde. Mit der Einführung des DRR wird die bestehende EG-Verkaufsliste (ESL) oder die zusammenfassende Meldung abgeschafft.
Das bisherige MIAS(MwSt-Informationsaustauschsystem, ein derzeitiges EU-Tool zur Validierung von MwSt-Nummern) wird im Juli 2032 auslaufen. Es wird durch eine neue "zentrale MIAS"-Datenbank ersetzt, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird und die Daten zu EU-internen Transaktionen zentralisieren und verbessern soll. Diese neue Datenbank wird DRR-Transaktionen und Informationen zur Identifizierung der Steuerzahler (einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummern) enthalten und mit dem Zollüberwachungssystem und dem zentralen elektronischen Zahlungssystem (CESOP) integriert werden. Außerdem wird sie den Kunden Transparenz über die mit ihren MwSt.-Nummern gemeldeten innergemeinschaftlichen Umsätze bieten, möglicherweise über einen gemeinsamen Endpunkt bei der Europäischen Kommission.
Steuerpflichtige werden von vorgeschriebenen Instrumenten profitieren, die die Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden erleichtern, sei es direkt, über Drittanbieter oder über verfügbare öffentliche Portale. Zwar werden auf EU-Ebene keine spezifischen Meldeprotokolle vorgeschrieben, so dass die Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung haben, doch müssen sich Länder mit bestehenden obligatorischen elektronischen Meldesystemen, die vor dem 1. Januar 2024 eingeführt wurden, bis zum 1. Januar 2035 an den gesamteuropäischen Standard anpassen.
Andere ViDA-Säulen und Aktualisierungen
Neben der elektronischen Rechnungsstellung und den Anforderungen an die digitale Berichterstattung führt ViDA wichtige Änderungen am E-Commerce-Paket ein und stärkt das System der einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS), das es Unternehmen, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, ermöglicht, ihre MwSt-Erklärungen von einem einzigen Ort aus einzureichen, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der MwSt in verschiedenen Rechtsordnungen erheblich verringert wird. Ab 2027 und 2028 werden die Schwellenwerte für Fernverkäufe aktualisiert und der Anwendungsbereich des OSS erweitert. Dies vereinfacht die Einhaltung der MwSt-Vorschriften für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, da sie ihre MwSt-Erklärungen von einem einzigen Ort aus einreichen können.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Säule "Plattformwirtschaft" neue mehrwertsteuerliche Pflichten für digitale Plattformen (z. B. Airbnb, Uber usw.) eingeführt, die lange Zeit nicht die gleichen mehrwertsteuerlichen Pflichten hatten wie traditionelle Unternehmen. ViDA wird sie verpflichten, für bestimmte Umsätze Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, um ein faireres und gerechteres Mehrwertsteuersystem zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschriften in der Plattformwirtschaft zu fördern, die große Mengen an grenzüberschreitenden Transaktionen ermöglicht. Eine freiwillige Phase beginnt im Juli 2028 für Mitfahr- und Unterkunftsplattformen (deemed supplier), die verpflichtende Anwendung beginnt im Januar 2030.
Diese umfassenderen Änderungen tragen zu einer umfassenden Überarbeitung des EU-Mehrwertsteuersystems bei und sorgen für mehr Fairness und Effizienz im digitalen Zeitalter.
Wie ViDA den Mehrwertsteuerbetrug bekämpft
Eines der Hauptziele von ViDA ist die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, insbesondere des Karussellbetrugs und der Mehrwertsteuerhinterziehung, durch elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung. Durch die Umstellung auf ein digitales Mehrwertsteuersystem ermöglicht ViDA eine Berichterstattung in Echtzeit, wodurch die Steuerbehörden verdächtige Aktivitäten schneller erkennen können.
die Maßnahmen von ViDA zur Betrugsbekämpfung:
- Elektronische Rechnungsstellung: Die Unternehmen müssen strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen, die schneller zu bearbeiten, genauer sind und von den Steuerbehörden leichter überprüft werden können.
- E-Reporting: Die Unternehmen werden verpflichtet sein, den Steuerbehörden Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit zu übermitteln, was eine schnellere Aufdeckung von Betrug ermöglicht und die Einhaltung der Mehrwertsteuer insgesamt verbessert.
- One-Stop-Shop (OSS): Die Stärkung des OSS-Systems vereinfacht die Einhaltung der MwSt-Vorschriften für grenzüberschreitende Unternehmen. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert den Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften, was wiederum die Fehlerquote minimiert und die Betrugsmöglichkeiten verringert.
- Verpflichtungen für die Plattformwirtschaft: Indem ViDA digitale Plattformen zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet, schließt es eine wichtige Lücke, verhindert die Mehrwertsteuerhinterziehung in der Plattformökonomie und gewährleistet einen fairen Wettbewerb.
Durch die Digitalisierung und Straffung des Mehrwertsteuersystems schafft ViDA ein transparenteres und effizienteres Umfeld, so dass es schwieriger wird, betrügerische Aktivitäten unentdeckt zu lassen.
E-Invoicing und E-Reporting: Die Gestaltung der Zukunft der Mehrwertsteuer
Wie wir bereits erörtert haben, sieht ViDA eine erhebliche Umstellung auf die digitale Mehrwertsteuer vor. Ab dem 1. Juli 2030 wird die elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Umsätze obligatorisch, was einen entscheidenden Schritt hin zu einem schlanken und genauen EU-Mehrwertsteuersystem darstellt.
E-Invoicing: Mehr als nur eine digitale Rechnung
Die elektronische Rechnungsstellung geht über die einfache Digitalisierung von Papierrechnungen hinaus. Es handelt sich um strukturierte digitale Rechnungen, oft im XML , die die Verarbeitung automatisieren, Fehler minimieren und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten. Dieser Trend gewinnt weltweit an Dynamik, da immer mehr Länder die elektronische Rechnungsstellung für eine verbesserte Mehrwertsteuerverwaltung nutzen.
E-Berichterstattung: Umsatzsteuer-Compliance in Echtzeit
Die elektronische Berichterstattung bringt die Einhaltung der MwSt-Vorschriften einen Schritt weiter, indem sie es den Unternehmen ermöglicht, Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörden zu übermitteln. Dadurch können die Steuerverwaltungen Transaktionen schnell analysieren, Anomalien aufdecken und die Einhaltung der MwSt-Vorschriften in der gesamten EU verbessern.
Indem sie die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung in den Mittelpunkt von ViDA stellt, schafft die EU einen transparenteren, effizienteren und sichereren Mehrwertsteuerrahmen für das digitale Zeitalter.
Schlussfolgerung: Ein transparenteres und effizienteres Mehrwertsteuersystem
Mit ViDA unternimmt die EU wichtige Schritte zur Schaffung eines effizienteren, transparenteren und betrugsresistenteren Mehrwertsteuersystems. Wichtige Maßnahmen wie die elektronische Rechnungsstellung, die elektronische Berichterstattung und die Ausweitung der MwSt-Pflichten auf digitale Plattformen werden dazu beitragen, die MwSt-Erhebung zu verbessern, den Betrug zu verringern und die Einhaltung der MwSt-Vorschriften für Unternehmen in der gesamten EU zu vereinfachen.
Mit seinen Fortschritten wird ViDA eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Einhaltung der MwSt-Vorschriften und der Gewährleistung einer gerechteren Besteuerung für alle in der EU tätigen Unternehmen spielen.