Die spanische Regierung hat kürzlich angekündigt, dass sie die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verbindlich vorschreibt. Wie viele andere europäische Länder schreibt auch Spanien die elektronische Rechnungsstellung vor, um mehr Transparenz und Übersicht über die versendeten und empfangenen Rechnungen zu schaffen.
Die jüngste Ankündigung der spanischen Regierung
Am 29. September 2022 wurde das spanische Projekt "Crea y Crece" (Schaffung und Wachstum) offiziell im Boletín Oficial del Estado (Amtsblatt) veröffentlicht. In der offiziellen Veröffentlichung wird dargelegt, wie die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) in Spanien für viele Unternehmen bald zur Realität werden wird.
Gemäß dem Gesetz 18/2022 vom 28. September müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Jedes Unternehmen muss über eine entsprechende Lösung verfügen und in der Lage sein, der spanischen Regierung bestimmte Informationen über den Status jeder Rechnung zu liefern.
Darüber hinaus legt das Gesetz die technischen Anforderungen, Lösungen und Plattformen fest, die die Interoperabilität der elektronischen Rechnungsstellung mit anderen Lösungen auf dem Markt gewährleisten sollen.
Voraussichtliche Fristen und die beteiligten Unternehmen
Wie viele andere Länder, die die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen, wird auch Spanien die Vorgaben für die Unternehmen schrittweise umsetzen. Obwohl die genauen Termine noch nicht bestätigt sind, sind die folgenden Daten der derzeit erwartete Zeitrahmen:
- Q2 2025 (ein Jahr nach Verabschiedung der Verordnung) - Für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro.
- Q2 2026 (zwei Jahre nach Genehmigung der regulatorischen Entwicklung) - Für alle übrigen Unternehmen.
Die derzeitigen Anforderungen Spaniens an die elektronische Rechnungsstellung
In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungen zwischen Unternehmen und Behörden (Business-to-Government, B2G) ab einem Betrag von 5.000 Euro obligatorisch. Diese Vorschriften bleiben bis zur Genehmigung durch die Regulierungsbehörden in Kraft.
Da die B2G-Mandate bereits viele spanische Unternehmen betreffen, werden die neuen, bevorstehenden Verordnungen keine größeren Störungen für diejenigen Unternehmen verursachen, die bereits an die elektronische Rechnungsstellung gewöhnt sind.
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