Ende Juli 2024 unternahm Slowenien die ersten Schritte zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung für Unternehmen bei ihren kommerziellen Aktivitäten, indem es einen Vorschlag zur Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung vorlegte. Nach einer Analyse der Ergebnisse und Verpflichtungen in anderen europäischen Ländern, darunter Italien, Rumänien, Polen und Belgien, entschied sich Slowenien für das Modell der dezentralen kontinuierlichen Kontrolle und des Austauschs (DCTCE). Das Zieldatum ist der 1. Juni 2026.
Form und Einzelheiten des Vorschlags
Obligatorische elektronische Rechnungsstellung bei inländischen B2B-Transaktionen
Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen verpflichtet werden, im Rahmen ihrer Handelstätigkeit mit anderen Unternehmen in Slowenien elektronische Rechnungen auszustellen. Der Austausch von elektronischen Rechnungen muss auf eine der drei möglichen Arten erfolgen:
- Im lokalen Format eSLOG;
- in einer der Syntaxen, die der Europäischen Norm 16931 entsprechen;
- oder in einer anderen Norm, vorbehaltlich einer gegenseitigen Vereinbarung auf vertraglicher Basis zwischen den Handelsparteien.
Unternehmen, die mit Verbrauchern zu tun haben, könnten ihren privaten Vertragspartnern ebenfalls elektronische Rechnungen übermitteln, sofern der Empfänger dem Erhalt einer elektronischen Rechnung zustimmt und eine lesbare Version der elektronischen Rechnung, d. h. eine PDF-Datei oder ein anderes bildähnliches Format, mitgeliefert wird.
Obligatorische elektronische Berichterstattung (e-Reporting)
Im Vergleich zur elektronischen Rechnungsstellung ist der Anwendungsbereich der elektronischen Berichterstattung etwas weiter gefasst und umfasst zusätzlich die Meldung grenzüberschreitender Transaktionen für slowenische Wirtschaftsbeteiligte, die entweder als Lieferanten oder Käufer an grenzüberschreitenden Aktivitäten beteiligt sind. Der Anwendungsbereich umfasst auch B2C-Rechnungen.
Das geplante e-Reporting kann als echtzeitnahe Berichterstattung bezeichnet werden, da die Transaktionsdaten innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Ausstellung oder des Eingangs an die Finanzverwaltung der Republik Slowenien übermittelt werden müssen. Das akzeptierte Format für den Austausch mit der Verwaltung ist eSLOG.
Entsprechend der Natur des DCTCE-Modells sieht das Land die Rolle von E-Invoicing-Dienstleistern vor. Die Unternehmen können ihre Transaktionen entweder über ihre eigene Software oder mit Hilfe von E-Invoicing-Dienstleistern melden oder übermitteln.
Dem Vorschlag zufolge müssen Dienstleister, die im Rahmen des Mandats tätig sind, ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen, um in das von der UJP (Uprava za javna plačila) geführte offizielle Register aufgenommen zu werden.
Sicherstellung der Konformität mit der elektronischen Rechnungsstellung
Der Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) steht zwar noch auf der Tagesordnung der europäischen Mitgliedstaaten, aber seine Bedeutung hinterlässt unweigerlich Spuren in den Rechtsvorschriften der unterstützenden Länder zur elektronischen Rechnungsstellung und zum elektronischen Berichtswesen.
Für Unternehmen nicht nur in Slowenien, sondern überall auf der Welt wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung immer mehr zur Realität.
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