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Compliance und Vorschriften

Slowenien macht Fortschritte bei den künftigen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zur elektronischen Berichterstattung

März 13, 2025

Ende Juli 2024 unternahm Slowenien die ersten Schritte zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung für Unternehmen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, indem es einen Vorschlag zur Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Berichterstattung vorlegte. Nach einer Analyse der Ergebnisse und Verpflichtungen in anderen europäischen Ländern, darunter Italien, Rumänien, Polen und Belgien, entschied sich Slowenien für das Modell der dezentralen kontinuierlichen Kontrolle und des Austauschs (DCTCE). Mit dem neuen Gesetzentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente (ZIERDED), der vom Finanzministerium am 11. Februar 2025 veröffentlicht wurde, wurde das Zieldatum für die Umsetzung des Mandats auf den 1. Januar 2027 festgelegt, und die obligatorische Echtzeit-Meldung wurde schließlich aufgegeben.

Form und Einzelheiten des Vorschlags

Obligatorische elektronische Rechnungsstellung bei inländischen B2B-Transaktionen

Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen verpflichtet werden, im Rahmen ihrer Handelstätigkeit mit anderen Unternehmen in Slowenien elektronische Rechnungen auszustellen. Der Austausch von elektronischen Rechnungen muss auf eine der drei möglichen Arten erfolgen:

  • Im lokalen Format eSLOG;
  • in einer der Syntaxen, die der Europäischen Norm 16931 entsprechen;
  • oder in einer anderen Norm, vorbehaltlich einer gegenseitigen Vereinbarung auf vertraglicher Basis zwischen den Handelsparteien.

Unternehmen, die mit Verbrauchern zu tun haben, könnten ihren privaten Vertragspartnern ebenfalls elektronische Rechnungen übermitteln, sofern der Empfänger dem Erhalt einer elektronischen Rechnung zustimmt und eine lesbare Version der elektronischen Rechnung, d. h. eine PDF-Datei oder ein anderes bildähnliches Format, mitgeliefert wird.

Ursprünglich geplante, aber schließlich aufgegebene obligatorische elektronische Berichterstattung (e-Reporting) 

Ursprünglich sah der slowenische Vorschlag einen breiteren Anwendungsbereich für elektronische Meldungen vor, der auch grenzüberschreitende Transaktionen für slowenische Wirtschaftsbeteiligte (sowohl Lieferanten als auch Käufer) und B2C-Rechnungen umfasste.

Der Plan sah eine zeitnahe Berichterstattung vor, bei der die Transaktionsdaten innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Ausstellung oder des Eingangs im eSLOG-Format an die Finanzverwaltung der Republik Slowenien übermittelt werden sollten.

Wie es dem DCTCE-Modell entspricht, sah das Land auch die Rolle von E-Invoicing-Dienstleistern vor. Die Unternehmen sollten in der Lage sein, ihre Transaktionen entweder über ihre eigene Software oder mit Hilfe dieser Dienstleister zu melden oder zu übermitteln, die sich einem Akkreditierungsverfahren unterziehen mussten, um in das von der UJP (Uprava za javna plačila) geführte offizielle Register aufgenommen zu werden.

In dem am 11. Februar 2025 veröffentlichten aktualisierten Gesetzesentwurf wurden diese Pläne für eine obligatorische elektronische Echtzeit-Meldung jedoch aufgegeben.

Sicherstellung der Konformität mit der elektronischen Rechnungsstellung

Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA), die von den EU-Finanzministern auf der ECOFIN-Tagung am 11. März 2025 endgültig verabschiedet wurde, hinterlässt unweigerlich ihre Spuren in den Rechtsvorschriften der unterstützenden Länder zur elektronischen Rechnungsstellung und zum elektronischen Berichtswesen.

Für Unternehmen nicht nur in Slowenien, sondern überall auf der Welt wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung immer mehr zur Realität.  

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