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Compliance und Vorschriften

Die neueste Ankündigung Saudi-Arabiens zur elektronischen Rechnungsstellung

März 23, 2025

Saudi-Arabien setzt die Ankündigung zusätzlicher Wellen im Rahmen der Steuer- und elektronischen Rechnungsstellungsmandate des Landes fort. Entdecken Sie die neuen Wellen sowie die bestehenden Mandate des Landes.

Die bestehenden Mandate Saudi-Arabiens - Phase 1 

Im Dezember 2020 kündigte die saudi-arabische Steuerbehörde (Zakat, Tax and Customs Authority - ZATCA) neue Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung an, die in zwei Phasen umgesetzt werden sollen.

In der ersten Phase, der so genannten "Generierungsphase", wurde festgelegt, dass die Unternehmen bis Dezember 2021 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Ab Dezember 2021 durften Unternehmen keine manuellen Rechnungen mehr ausstellen, sondern nur noch ein kompatibles E-Invoicing-System verwenden, das in der Lage war, alle Rechnungen zu speichern und zu archivieren.

Bestehende und neue Mandate - Phase 2

Die zweite Phase der saudi-arabischen Vorschriften, die so genannte "Integrationsphase", begann am 1. Januar 2023 in einem gestaffelten Ansatz. In dieser Phase müssen die Unternehmen ihr kompatibles E-Invoicing-System über die ZATCAAPI in die ZATCA FATOORA integrieren. Diese besondere Phase umfasst mehrere Wellen, die alle auf dem steuerpflichtigen Umsatz des Unternehmens in den vergangenen Jahren basieren (2021, 2022, 2023 und zuletzt 2024, je nach Welle). Steuerpflichtige mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen SAR im Jahr 2022 oder 2023 (Wellen 1-12) fallen bereits in die "Integrationsphase", wobei die letzte Welle am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Die nächsten Verpflichtungswellen mit ihren endgültigen Umsetzungsfristen lauten wie folgt: 

  1. Welle 13 - 31. März 2025 - Für Steuerpflichtige mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 7 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  2. Welle 14 - 30. April 2025 - Überschreitung von 5 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  3. Welle 15 - 31. Mai 2025 - Überschreitung von 4 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  4. Welle 16 - 30. Juni 2025 - Überschreitung von 3 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  5. Welle 17 - 31. Juli 2025 - Überschreitung von 2,5 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  6. Welle 18 - 31. August 2025 - Überschreitung von 2 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  7. Welle 19 - 30. September 2025 - Überschreitung von 1,75 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  8. Welle 20 - 31. Oktober 2025 - Überschreitung von 1,5 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  9. Welle 21 - 30. November 2025 - Überschreitung von 1,25 Millionen SAR (für das Jahr 2022, 2023 oder 2024)
  10. Welle 22 - 31. Dezember 2025 - Überschreitung von 1 Million SAR (für die Jahre 2022, 2023 oder 2024)

Im Rahmen der saudi-arabischen Vorschriften sind alle Steuerrechnungen Teil des Freigabemodells, d. h. die Rechnung muss freigegeben werden, bevor sie an den Endempfänger übermittelt werden kann. In dieser Phase dürfen Unternehmen nur elektronische Rechnungen in einem XML- oder PDF/A-3-Format erstellen.

Im Rahmen der saudi-arabischen Vorschriften sind alle Steuerrechnungen Teil des Freigabemodells, d. h. die Rechnung muss freigegeben werden, bevor sie an den Endempfänger übermittelt werden kann. In dieser Phase dürfen Unternehmen nur elektronische Rechnungen in einem XML- oder PDF/A-3-Format erstellen.

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