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Compliance und Vorschriften

Die neueste Ankündigung Saudi-Arabiens zur elektronischen Rechnungsstellung

30. Dezember 2024

Saudi-Arabien setzt die Ankündigung zusätzlicher Wellen im Rahmen der Steuer- und elektronischen Rechnungsstellungsmandate des Landes fort. Entdecken Sie die neuen Wellen sowie die bestehenden Mandate des Landes.

Die bestehenden Mandate Saudi-Arabiens - Phase 1 

Im Dezember 2020 kündigte die saudi-arabische Steuerbehörde (Zakat, Tax and Customs Authority - ZATCA) neue Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung an, die in zwei Phasen umgesetzt werden sollen.

In der ersten Phase, der so genannten "Generierungsphase", wurde festgelegt, dass die Unternehmen bis Dezember 2021 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Ab Dezember 2021 durften Unternehmen keine manuellen Rechnungen mehr ausstellen, sondern nur noch ein kompatibles E-Invoicing-System verwenden, das in der Lage war, alle Rechnungen zu speichern und zu archivieren.

Bestehende und neue Mandate - Phase 2

Die zweite Phase der saudi-arabischen Vorschriften, die so genannte "Integrationsphase", begann am 1. Januar 2023 in einem gestaffelten Ansatz. In dieser Phase müssen die Unternehmen ihr kompatibles E-Invoicing-System in die Plattform ZATCA FATOORA integrieren und dabei die eigene API von ZATCAnutzen. Diese besondere Phase umfasst mehrere Wellen, die alle auf dem steuerpflichtigen Umsatz des Unternehmens im Jahr 2021 oder 2022 basieren. Steuerpflichtige mit einem Umsatz von mehr als 25 Millionen SAR (Wellen 1-10) fallen bereits in den Anwendungsbereich der "Integrationsphase", wobei die letzte Welle seit Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. Die nächsten Verpflichtungswellen mit ihren endgültigen Umsetzungsfristen lauten wie folgt: 

  1. Welle 11 - 31. Januar 2025 - Für Steuerpflichtige mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von über 15 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  2. Welle 12 - 28. Februar 2025 - Überschreitung von 10 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  3. Welle 13 - 31. März 2025 - Überschreitung von 7 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  4. Welle 14 - 30. April 2025 - Überschreitung von 5 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  5. Welle 15 - 31. Mai 2025 - Überschreitung von 4 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  6. Welle 16 - 30. Juni 2025 - Überschreitung von 3 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  7. Welle 17 - 31. Juli 2025 - Überschreitung von 2,5 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  8. Welle 18 - 31. August 2025 - Überschreitung von 2 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)
  9. Welle 19 - 30. September 2025 - Überschreitung von 1,75 Millionen SAR (für das Jahr 2022 oder 2023)

Im Rahmen der saudi-arabischen Vorschriften sind alle Steuerrechnungen Teil des Freigabemodells, d. h. die Rechnung muss freigegeben werden, bevor sie an den Endempfänger übermittelt werden kann. In dieser Phase dürfen Unternehmen nur elektronische Rechnungen in einem XML- oder PDF/A-3-Format erstellen.

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Von Stanislava Filcheva
BanqupE-Invoicing und E-Reporting Compliance Officer der Europäischen Kommission

Stanislava verfügt über einen umfassenden Hintergrund in den Bereichen Buchhaltung und Finanzen, der sie zu einer Position im Bereich elektronische Rechnungsstellung und Steuerkonformität bei der Unifiedpost-Gruppe führte. Sie hat Industriemanagement studiert, was ihr ein umfassendes Verständnis von Finanzen, Management, Technologie und Prozessen verschafft hat. Stanislava spricht vier Sprachen fließend und hat Erfahrung in der Zusammenarbeit mit zahlreichen internationalen Unternehmen weltweit.

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