In den letzten Jahren hat Polen erhebliche Anstrengungen unternommen, um seine Rechnungsstellungssysteme zu modernisieren. Das nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) steht im Mittelpunkt dieser Umstellung. Der Weg zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ist jedoch auf praktische und technische Hürden gestoßen, so dass der Zeitplan und die Umsetzungsstrategie überarbeitet werden mussten.
Dieser Blog befasst sich mit den Herausforderungen, die sich stellen, den vorgeschlagenen Lösungen und damit, wie sich Unternehmen auf diesen bevorstehenden Wandel vorbereiten können.
Die Herausforderungen: Warum der Wandel notwendig war
Ziel des Systems KSeF ist es, die Rechnungsstellung in Polen zu rationalisieren und zu harmonisieren und alle Tätigkeiten zu erfassen, die gemäß dem Mehrwertsteuergesetz dokumentiert werden müssen. Der Weg zur verpflichtenden Umsetzung war jedoch mit technischen und praktischen Herausforderungen verbunden, wie z. B. Bedenken hinsichtlich der Systemeffizienz, der rechtlichen Komplexität und der Übergangsbarrieren für kleine Unternehmen.
Erste Prüfungen ergaben, dass KSeF nicht in der Lage war, das erwartete Volumen von Millionen von Rechnungen pro Tag zu bewältigen, was zu einem Risiko von Systemausfällen führte. Die Unternehmen wiesen auf Probleme wie unklare Regeln für Verbraucherrechnungen und Schwierigkeiten für von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen hin. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass digital ausgegrenzte Steuerzahler und Kleinunternehmer bei der Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung vor erheblichen Herausforderungen stehen.
Konsultationen von Interessengruppen: den Unternehmen zuhören
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, führte das Finanzministerium zwischen Februar und April 2024 umfangreiche Konsultationen mit Unternehmen durch, an denen mehr als 10.000 Personen teilnahmen. Diese Gespräche haben gezeigt:
- Der Bedarf an einem Offline-Modus, der es den Unternehmen ermöglicht, Rechnungen während der Ausfallzeiten des Systems auszustellen.
- Vereinfachungen bei der Ausstellung von Verbraucherrechnungen, insbesondere wenn die Käufer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
- Eine Übergangszeit für kleine Unternehmen, die während der Anpassung an das neue System weiterhin die traditionellen Rechnungsstellungsmethoden verwenden können.
Auf der Grundlage der Rückmeldungen erstellte das Ministerium einen Gesetzentwurf, in dem wichtige Änderungen am System KSeF vorgeschlagen werden.
Die wichtigsten Änderungen und die schrittweise Umsetzung werden derzeit diskutiert
Um einen reibungsloseren Übergang zu gewährleisten, hat das Ministerium einen stufenweisen Ansatz für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung gewählt und praktische Maßnahmen ergriffen, um die Bedenken der Beteiligten auszuräumen.
Die obligatorische Verwendung von KSeF wird nun schrittweise eingeführt:
1. Februar 2026: Für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 Mio. PLN (~ 46 Mio. EUR).
1. April 2026: Für alle übrigen Unternehmen, einschließlich der von der Mehrwertsteuer befreiten Unternehmen.
Vorübergehende Maßnahmen
Während des Übergangszeitraums können Steuerpflichtige Rechnungen außerhalb des Systems KSeF in einem Offline-Modus mit QR-Codes ausstellen. Diese Rechnungen können am nächsten Werktag in das System hochgeladen werden, so dass die Einhaltung der Vorschriften auch ohne Echtzeit-Konnektivität gewährleistet ist.
Unternehmen können sich dafür entscheiden, Rechnungen von Verbrauchern in das System KSeF aufzunehmen, um Bedenken hinsichtlich der Identifizierung von nicht mehrwertsteuerlich registrierten Käufern auszuräumen.
Kleine Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen und kleinen Einzelrechnungsbeträgen (≤PLN 450 pro Rechnung und ≤PLN 10.000 monatlich) können bis zum 30. September 2026 weiterhin die traditionellen Methoden anwenden. Diese Pufferzeit ermöglicht ihnen eine schrittweise Anpassung, ohne den laufenden Betrieb zu stören.
Aufgeschobene Fristen
Bestimmte Anforderungen, wie die Angabe der Nummer KSeF bei der Zahlungsabwicklung und die schrittweise Abschaffung von Kassenrechnungen, wurden bis zum 31. Juli 2026 aufgeschoben.
Testumgebung
Eine "Spielplatzumgebung" wird es Unternehmen ermöglichen, die Funktionen von KSeF , einschließlich der Offline-Rechnungsstellung, in einer simulierten Live-Umgebung zu testen. Mit dieser Initiative wird sichergestellt, dass sie vor der vollständigen Einführung bereit sind.
Funktionalität der Anhänge
Als Reaktion auf Rückmeldungen aus der Branche prüft das Finanzministerium die Möglichkeit, strukturierte Rechnungen um eine Anhangsfunktion zu erweitern. Während die Einzelheiten dieser Funktion noch diskutiert werden, könnte diese Ergänzung den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Rechnungsstellungsanforderungen bieten.
Blick nach vorn
Polens Ansatz für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung spiegelt das Bestreben wider, einen Ausgleich zwischen technologischem Fortschritt und praktischen Geschäftsanforderungen zu schaffen.
Je näher der Termin 2026 rückt, desto mehr werden die Unternehmen dazu ermutigt:
- Testen und lernen: Nutzen Sie die "Spielplatzumgebung", um sich mit den Funktionalitäten von KSeF vertraut zu machen.
- Systeme aufrüsten: Arbeiten Sie mit den Dienstleistern zusammen, um die Kompatibilität mit den Anforderungen von KSeF sicherzustellen.
- Bleiben Sie informiert: Verfolgen Sie die Aktualisierungen des Finanzministeriums und konsultieren Sie Steuerexperten.