Die malaysische Regierung ist, wie viele andere auf der Welt auch, auf dem Weg zu einem obligatorischen elektronischen Reporting, um die Steuerverwaltung zu verbessern und die Effizienz der Rechnungsstellung im Land zu steigern.
Die malaysische Regierung ist, wie viele andere auf der Welt, auf dem Weg zur verpflichtenden elektronischen Berichterstattung (E-Reporting), um die Steuerverwaltung zu verbessern und die Effizienz der Rechnungsstellung im Land zu steigern. Wie viele Unternehmen und Behörden bereits wissen, führt die Umstellung auf digitalisierte, elektronische Prozesse zu einer Rationalisierung der Abläufe, zu Kostensenkungen und damit zu einer effizienteren Erstellung, Verteilung, Entgegennahme und Bearbeitung von Rechnungen.
Werfen wir einen Blick auf die vorgeschlagenen Pläne in Malaysia.
Wann wird die elektronische Meldepflicht beginnen und welche Unternehmen werden davon betroffen sein?
Im Rahmen des vom malaysischen Finanzminister am 7. Oktober 2022 vorgelegten Haushaltsplans 2023 soll die Einführung der elektronischen Berichterstattung ab 2024 schrittweise erfolgen, unter der Leitung von LHDN (Inland Revenue Board Of Malaysia).
Obwohl die Pläne des Landes noch geändert werden können, hat LHDN bereits einen Vorschlag für die Einführung der Verpflichtung vorgelegt, in dem detailliert angegeben ist, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen würden und wann. Eine Pilotphase wird voraussichtlich im Mai 2024 beginnen, und die obligatorischen Phasen sind wie folgt vorgesehen:
- 1. August 2024 - verpflichtend für Unternehmen, die eine Umsatzschwelle von 100 Millionen RM oder mehr pro Jahr erreichen.
- 1. Januar 2025 - obligatorisch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder -einkommen von mehr als 25 Millionen RM und bis zu 100 Millionen RM
- 1. Juli 2025 - für den Rest der Unternehmen
Die elektronische Rechnung(E-Invoice) wird die Validierung und Speicherung von Transaktionen in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit ermöglichen und für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B), zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) geeignet sein. Viele Regierungen auf der ganzen Welt haben mit der elektronischen Berichterstattung oder der elektronischen Rechnungsstellung begonnen oder werden damit beginnen, aber viele haben keinen detaillierten Plan, der B2G-, B2B- und B2C-Rechnungen abdeckt. Der Vorschlag Malaysias zeigt, dass das südostasiatische Land der Entwicklung möglicherweise schon voraus ist.
Die nationale Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung
Parallel zur elektronischen Meldepflicht im Land führt die Malaysian Digital Economy Corporation (MDEC), eine dem Ministerium für Kommunikation und Digitales unterstellte Behörde, die Nationale Initiative für elektronische Rechnungsstellung durch, die einen interoperablen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung schaffen und den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen erleichtern soll.
Das NetzPeppol wurde als die beste Lösung für die Rahmenbedingungen des Landes ausgewählt. MDEC wurde zur Peppol Behörde ernannt, die für die Verwaltung des Netzes in Malaysia und die Förderung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Land verantwortlich ist.
Im Gegensatz zur oben beschriebenen elektronischen Meldepflicht bleibt die elektronische Rechnungsstellung über Peppol für Unternehmen freiwillig.
Zu den Details: Welches Modell können wir erwarten?
Auch wenn noch einige Fragen offen sind und viele Entscheidungen getroffen werden müssen, so ist doch klar, dass sich das Land auf ein Abrechnungsmodell konzentriert, bei dem LHDN (Inland Revenue Board Of Malaysia) die Rechnung in Echtzeit validieren muss, bevor sie an den Endempfänger gesendet wird.
Das Abrechnungsmodell ist weltweit sehr beliebt und wird in Ländern wie Italien und der Türkei angewandt. An diesem Modell sind in der Regel drei Parteien beteiligt: der Verkäufer, die Regierung/Steuerbehörde und der Käufer.
Bevor der Käufer seine Rechnung erhält, muss der Verkäufer sie zunächst zur Freigabe an die Steuerbehörde senden. Dies geschieht in der Regel über ein staatliches Portal, das von der Steuerbehörde eingerichtet wurde, oder über zugelassene Dienstleister. Die Steuerbehörde validiert die Rechnung, bevor sie dem Käufer den Erhalt der Rechnung gestattet.
Ein solches Modell ermöglicht es der Steuerbehörde, die Rechnung in Echtzeit zu überwachen und sicherzustellen, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer dieselbe Rechnung vorlegen können. Das Verfahren verschafft der Steuerbehörde somit einen vollständigen Einblick in die wirtschaftliche Tätigkeit.
Die nächsten Schritte: So bleiben Sie auf dem Laufenden
Es kann eine Herausforderung sein, mit den neuesten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung von Steuervorschriften auf der ganzen Welt auf dem Laufenden zu bleiben, vor allem, wenn kein Land, Modell oder E-Invoicing-Format dem anderen gleicht.
Deshalb sind wir hier, um zu helfen!
Unifiedpost Group ist aktiv an den Diskussionen über die elektronische Berichterstattung und Rechnungsstellung in Malaysia mit LHDNM/MDEC beteiligt, um die endgültigen Pläne des Landes mitzugestalten. Daher sind wir an der richtigen Stelle, um Sie auf dem Laufenden zu halten.
Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter zur Einhaltung von Steuervorschriften an, um monatliche Updates zu erhalten, und folgen Sie uns auf LinkedIn, um noch mehr Neuigkeiten in Echtzeit zu erfahren.