Als erste Maßnahme zur Einführung eines transaktionsbezogenen Berichtswesens erwägt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen für B2B-Verkäufe im Inland.
Update
Am 23. Juni hat die Europäische Kommission Deutschland die Erlaubnis erteilt, von bestimmten Teilen der Mehrwertsteuerrichtlinie abzuweichen. Diese Erlaubnis ist vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
Der von Deutschland vorgeschlagene Plan steht im Einklang mit den Anforderungen der Mehrwertsteuerregeln für das digitale Zeitalter(ViDA), insbesondere den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie. Diese Ausnahmeregelung bleibt entweder bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft oder bis die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, neue nationale Vorschriften auf der Grundlage einer Richtlinie zu erlassen, die die Mehrwertsteuerregeln für das digitale Zeitalter ändert.
Was ist die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?
MwSt. im digitalen Zeitalter ist die neue Richtlinie der Europäischen Kommission, die bis 2028 für alle europäischen Mitgliedstaaten eine innergemeinschaftliche elektronische Rechnungsstellung und digitale B2B-Meldungen vorschreibt.
Die im Dezember 2022 angekündigte Richtlinie der Europäischen Kommission zielt darauf ab, Milliardenbeträge an entgangener Mehrwertsteuer aus betrügerischen Rechnungen und damit aus betrügerischen Mehrwertsteuerforderungen zurückzuerhalten.
Die Verpflichtung zur innergemeinschaftlichen elektronischen Rechnungsstellung und zur digitalen B2B-Meldung zwingt die Mitgliedstaaten, ein System zu schaffen und einzuführen, das die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Meldung ermöglicht. Da diese Systeme eingeführt werden, werden viele Mitgliedstaaten, genau wie Deutschland, ermutigt, einen Schritt weiter zu gehen und alle B2B-Verkäufe innerhalb ihres Landes vorzuschreiben, in der Hoffnung, noch mehr Mehrwertsteuer zurückzuerhalten und ihre Wirtschaft weiter zu digitalisieren.
In unserem Blog erfahren Sie noch mehr über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
Die Antwort Deutschlands im Einzelnen
In der vergangenen Woche hat das BMF einen Diskussionsvorschlag an ausgewählte deutsche Verbände verschickt und sie um eine Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderungen gebeten.
Der Vorschlag sieht vor, die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Verkäufe innerhalb des Landes bis zum 1. Januar 2025 verpflichtend einzuführen, wobei die Einführung schrittweise erfolgen soll. Es gibt mehrere vorgeschlagene Ansätze:
- Die Einführung hängt von der Unternehmensgröße ab.
- Die Verwendung elektronischer Rechnungen könnte auf der Grundlage des Rechnungsbetrags erzwungen werden. Anfänglich könnte die Verpflichtung nur oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts gelten, der im Laufe der Zeit schrittweise gesenkt werden könnte (z. B. 50.000 Euro im ersten Jahr, 30.000 Euro im zweiten Jahr und im dritten Jahr abgeschafft).
- Der Erhalt einer elektronischen Rechnung könnte für alle Unternehmen ab dem ersten Tag des Mandats verbindlich sein. Kleine und mittlere Unternehmen wären erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet.
Wie oben dargelegt, werden nach dem aktuellen ViDA-Vorschlag transaktionsbezogene Meldungen für innergemeinschaftliche B2B-Verkäufe verpflichtend sein und zusammenfassende Meldungen werden ab dem 1. Januar 2028 eingestellt. Deutschland strebt die Entwicklung eines einheitlichen elektronischen Systems für transaktionsbezogene Meldungen an, das den Aufwand sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende B2B-Umsätze minimiert. Die laufenden Diskussionen auf EU-Ebene werden bei der nationalen Ausgestaltung des Meldesystems berücksichtigt, und die technischen Anforderungen aus diesen Diskussionen fließen in die Beratungen ein.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Deutschland das Modell des dezentralen CTC-Austauschs (DCTCE) befürwortet. Das DCTCE-Modell ist eine gemeinsame Anstrengung der wichtigsten Interessengruppen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung auf der ganzen Welt, die eine 100-prozentige Interoperabilität und vollständige Geschäftsautomatisierung anstreben. Das neue Modell wird die Automatisierung der Geschäftsabläufe ermöglichen, während die Steuerbehörden weiterhin die benötigten Mehrwertsteuerinformationen erhalten können.
Hier erfahren Sie mehr über das dezentrale CTC- und Börsenmodell.
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