Cookies
Willkommen auf unserer Website Unifiedpost Group! Wir und Dritte verwenden Cookies auf unseren Websites. Wir verwenden sie, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Sie können mehr über unsere Cookies erfahren und Ihre Einstellungen anpassen, indem Sie auf "Meine Einstellungen ändern" klicken. Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren" klicken, erklären Sie sich mit der Verwendung aller Cookies einverstanden, so wie sie in unserer Cookie-Richtlinie zum Datenschutz beschrieben sind.
Compliance und Vorschriften

Obligatorische elektronische Rechnungsstellung in Griechenland

Juli 3, 2025

Griechenland macht Fortschritte bei der Umstellung auf die digitale Rechnungsstellung. Das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) wird nun schrittweise eingeführt, und ein umfassenderes Mandat für die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) wird in Kürze erwartet. Die bekannte myDATA-Plattform wird weiterhin eine zentrale Rolle dabei spielen, Unternehmen und den öffentlichen Sektor dabei zu unterstützen, Rechnungen effizient und in Echtzeit auszutauschen und zu melden.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 3. Juli 2025 aktualisiert, um die jüngsten Anpassungen der Fristen für die elektronische Rechnungsstellung B2G zu berücksichtigen.

Der ursprüngliche Gesetzestext, in dem das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung B2G angekündigt wurde, wurde 2023 im griechischen Amtsblatt veröffentlicht und enthielt die ersten Anforderungen und Fristen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Diese Entwicklung war ein fortschrittlicher Schritt bei der Rationalisierung der öffentlichen Beschaffungsprozesse und der Einführung digitaler Technologien.

Was wollen die griechischen Behörden erreichen?

Das B2G-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung(E-Invoicing) zielt darauf ab, einen standardisierten Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zu schaffen. Nach der Verabschiedung der europäischen Norm für die Ausstellung elektronischer Rechnungen müssen die Unternehmen ihre Rechnungen an die öffentliche Hand nun digital einreichen.

Wie viele andere Länder rund um den Globus hofft Griechenland, dass der Übergang von der papiergestützten zur elektronischen Rechnungsstellung den Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe zugute kommen wird, indem die Effizienz gesteigert, der Verwaltungsaufwand verringert und Fehler bei der Rechnungsstellung minimiert werden.

Wann wird das Mandat in Kraft treten?

Der gemeinsame Beschluss, der am 12. April 2023 von den Ministern für Finanzen, Entwicklung und Investitionen, digitale Verwaltung und Verkehr veröffentlicht wurde, enthält einen klaren Zeitplan für die schrittweise Umsetzung des B2G-Rechnungsstellungsmandats. In dem Beschluss werden die folgenden wichtigen Meilensteine für die bei der Ausführung von Verträgen anfallenden Ausgaben genannt, nach denen die Abschlussverfahren beginnen:

  • 12. September 2023: Verträge mit bestimmten großen Regierungsbehörden (z. B. dem Verkehrsministerium, dem Ministerium für digitale Transformation und dem Ministerium für Migration und Asyl) müssen dem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen.

  • 1. Januar 2024: Obligatorisch für alle Verträge mit allen zentralen Regierungsstellen.

  • 1. Juni 2024: Verpflichtung für Verträge mit anderen staatlichen Stellen.

  • 1. September 2025: Die letzte Phase des Mandats, die ursprünglich für den 1. Januar 2025 vorgesehen war und später auf den 1. Juni 2025 verschoben wurde, ist nun offiziell auf den 1. September 2025 verschoben worden. Ab diesem Datum gilt das Mandat für alle anderen Ausgaben der öffentlichen Hand, die 2.500 € übersteigen, insbesondere für öffentliche Ausgaben, die nicht der Beschaffung dienen (z. B. Versorgungsleistungen, Mieten). Diese letzte Stufe unterstreicht den vollständigen Übergang zu einem papierlosen Rechnungsstellungssystem für ein breiteres Spektrum von Staatsausgaben.

Wer profitiert von dem Mandat?

Die Umsetzung des B2G-Mandats für die elektronische Rechnungsstellung kommt sowohl der Regierung als auch den griechischen Unternehmen zugute. Durch die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung können die griechischen Behörden die Verwaltungsverfahren straffen, den Papierkram reduzieren und die öffentlichen Beschaffungsprozesse effizienter gestalten.

Für die Unternehmen verbessert die elektronische Rechnungsstellung die Geschwindigkeit und Genauigkeit der Rechnungseinreichung und -bearbeitung. Der standardisierte Rahmen sorgt für eine einheitliche Rechnungsstellungspraxis und ermöglicht reibungslosere Transaktionen zwischen Lieferanten und der Regierung.

Wie passt myDATA dazu?

Das griechische B2G-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung ist kein Einzelfall. Alle griechischen Unternehmen sind bereits verpflichtet, ihre Rechnungsdaten an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen(Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων, oder AADE) über myDATA, Griechenlands nationale digitale Buchhaltungs- und Steuererklärungsplattform, zu melden.

Das bedeutet, dass die Lieferanten nicht nur strukturierte Rechnungen direkt an die öffentlichen Stellen schicken, sondern auch die Rechnungsdaten in Echtzeit an myDATA übermitteln müssen.

Diese Anforderung bildet das Rückgrat der griechischen Strategie zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke und zur Verbesserung der Steuereinhaltung. Wenn Griechenland das erwartete Mandat für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich umsetzt, wird myDATA eine noch größere Rolle als zentraler Knotenpunkt für die Erfassung und Validierung aller inländischen und grenzüberschreitenden Unternehmensrechnungen spielen.

Blick nach vorn

Über den B2G-Bereich hinaus macht Griechenland erhebliche Fortschritte bei seiner breiteren digitalen Transformationsagenda. Am 13. März 2025 ermächtigte der EU-Rat Griechenland mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/502 des Rates zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Die Initiative soll in den kommenden Monaten anlaufen und die bestehende myDATA-Plattform zur Übertragung und Validierung von Daten in Echtzeit nutzen. Die Rechnungen müssen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement Griechenlands für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften und die Optimierung von Geschäftsprozessen in allen Sektoren.

Darüber hinaus führt Griechenland eine nationale E-Transport-Verpflichtung (E-Delivery) ein, um die Warenbewegungen digital zu verfolgen und elektronische Lieferscheine sicher auszutauschen. Nach den jüngsten Fristen wird die erste Phase am 2. Juni 2025 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 000 EUR (mit einigen Ausnahmen) sowie für Unternehmen in bestimmten Großhandelsbranchen verbindlich. Für alle anderen Steuerpflichtigen bleibt sie bis zum 1. Dezember 2025 fakultativ. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Verpflichtung für alle übrigen Unternehmen.

Anmeldung zum Newsletter

Um über die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Griechenland und in anderen Ländern, die verpflichtende B2G- und B2B-Mandate einführen wollen, auf dem Laufenden zu bleiben, folgen Sie der Unifiedpost Group auf LinkedIn und melden Sie sich für unseren monatlichen E-Invoicing-Newsletter an.

Danielle Kiener
Führender Großkundenbetreuer, Banqup Gruppe

Danielle verfügt über 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf, wo sie globale Kunden der Unifiedpost Group unterstützt und multinationalen Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse hilft. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, unter anderem als Leiterin von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfassenden Erfahrung ist sie immer auf dem Laufenden, was die neuesten Vorschriften und Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung auf der ganzen Welt betrifft.

Verbinden Sie sich mit Danielle auf LinkedIn
Anmeldung zum Newsletter

Steuervorschriften und Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

Bleiben Sie auf dem Laufenden in der sich ständig ändernden Welt der globalen Steuervorschriften und der elektronischen Rechnungsstellung. Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter, der Sie über neue Mandate, Experteninterviews und aktuelle Webinare informiert.

Dankeschön! Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet.
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Felder korrekt ausgefüllt sind.
Jetzt abonnieren

Registrieren Sie sich heute

Melden Sie sich für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an und erfahren Sie als Erster von Änderungen bei der Einhaltung von Steuervorschriften und der elektronischen Rechnungsstellung in der ganzen Welt.

Dankeschön! Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet.
Etwas ist schief gelaufen. Stellen Sie sicher, dass alle Felder korrekt ausgefüllt sind.
Jetzt abonnieren

Registrieren Sie sich heute

Melden Sie sich für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an und erfahren Sie als Erster von Änderungen bei der Einhaltung von Steuervorschriften und der elektronischen Rechnungsstellung in der ganzen Welt.

Dankeschön! Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet.
Etwas ist schief gelaufen. Stellen Sie sicher, dass alle Felder korrekt ausgefüllt sind.