
Das neue kroatische Fiskalisierungsgesetz, bekannt als "Fiskalisierungsprojekt 2.0", das am 11. Juni 2025 verabschiedet wurde und größtenteils ab dem 1. September 2025 in Kraft treten wird, erweitert die digitale Einhaltung von Steuervorschriften erheblich und schreibt für die meisten Unternehmen die elektronische B2B-Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung in Echtzeit vor.
Mit der Einführung des neuen Fiskalisierungsgesetzes, einem zentralen Rechtsakt, der die Art und Weise, wie Unternehmen Rechnungen und Berichte erstellen, neu gestalten wird, leitet Kroatien einen bedeutenden Wandel in seiner Steuergesetzgebung ein. Dieses Gesetz, das am 11. Juni 2025 verabschiedet wurde und größtenteils ab dem 1. September 2025 in Kraft tritt, signalisiert einen Schritt hin zu einer stärkeren Digitalisierung. Während die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) bereits seit 2019 verpflichtend ist, erweitert das neue Gesetz mit dem Namen "Fiskalisierungsprojekt 2.0" den Anwendungsbereich drastisch und führt die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) und die elektronische Berichterstattung in Echtzeit ein.
Um die Bedeutung dieser Änderung zu verstehen, ist es hilfreich, einen Blick auf Kroatiens Weg zur elektronischen Rechnungsstellung zu werfen. Seit 2019 sind Unternehmen, die mit der Regierung zusammenarbeiten, verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verwenden. Dieser erste Schritt legte den Grundstein für die breitere Digitalisierung, die nun umgesetzt wird. Das "Fiskalisierungsprojekt 2.0" ist eine Weiterentwicklung, die darauf abzielt, diese Effizienz- und Transparenzgewinne auf alle Geschäftsvorgänge auszuweiten.
Was ändert sich? Der Kern des neuen Fiskalisierungsgesetzes
Zwar ist die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich in Kroatien bereits seit 2019 verpflichtend, doch mit dem neuen Gesetz wird der Anwendungsbereich drastisch erweitert. Die Hauptziele dieses "Fiskalisierungsprojekts 2.0" sind klar: Schaffung eines Rahmens für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich, Einrichtung eines Systems für die digitale Rechnungsprüfung und Einführung eines fortschrittlichen elektronischen Buchführungssystems.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:
Obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung (eRačun)
Ab dem 1. Januar 2026 sind alle gebietsansässigen, mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen (eRačun) für inländische Transaktionen auszustellen und zu empfangen. Dieses Mandat gilt auch für Einkommenssteuer-/Gewinnsteuerzahler (auch wenn sie nicht mehrwertsteuerregistriert sind) und verschiedene staatliche und lokale Behörden.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird die Einführung des Mandats schrittweise erfolgen:
- 1. September 2025: Es beginnt eine freiwillige Testphase, in der Unternehmen ihre elektronischen Rechnungs- und Meldesysteme in die Plattform der Steuerverwaltung integrieren und testen können.
- 1. Januar 2026: Beginn der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich für mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen. Auch nicht mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen müssen elektronische Rechnungen erhalten können.
- 1. Januar 2027: Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen gilt auch für kleine, von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen.
Diese elektronischen Rechnungen müssen der EU-Norm EN 16931 entsprechen, die durch spezifische technische Spezifikationen der kroatischen Steuerverwaltung ergänzt wird. Die elektronischen Rechnungen werden in erster Linie über sichere "Zugangspunkte" ausgetauscht, die standardisierte Formate und Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen gewährleisten.
Die im Rahmen dieses Gesetzes erstellten elektronischen Rechnungen werden als glaubwürdige Rechtsdokumente betrachtet. Ihre Echtheit und Unversehrtheit muss für zehn Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden, aufrechterhalten werden. Die Unternehmen müssen ihre Waren und Dienstleistungen auch mit den entsprechenden sechsstelligen Klassifizierungscodes aus der Klassifikation der Produkte nach Wirtschaftszweigen(Klasifikacija proizvoda po djelatnostima, kurz KPD) verknüpfen, die vom Staatlichen Amt für Statistik geführt wird.
E-Berichterstattung in Echtzeit (eIzvještavanje)
Neben der elektronischen Rechnungsstellung wird mit dem Gesetz auch ein solider Mechanismus für die elektronische Berichterstattung eingeführt, der der Steuerverwaltung nahezu in Echtzeit Einblick in die Transaktionen gewährt. Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger müssen vorgeschriebene Daten an das Fiskalisierungssystem der Steuerverwaltung übermitteln.
Bei dieser doppelten Berichterstattung werden digitale Zertifikate verwendet, wobei die Aussteller zum Zeitpunkt der Ausstellung (oder bei selbst ausgestellten Rechnungen innerhalb von fünf Arbeitstagen) und die Empfänger innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung Bericht erstatten. Umfassende Daten, einschließlich Rechnungsdetails, Artikelangaben mit KPD-Klassifizierungscodes, Zahlungskennzeichen und mehr, müssen zur automatischen Überprüfung eingereicht werden. Das System ist so konzipiert, dass es die von beiden Parteien übermittelten Daten gegeneinander abgleicht, wodurch Diskrepanzen erheblich verringert und die Aufdeckung von Betrug erleichtert werden.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die elektronische Übermittlung auch in den Fällen erforderlich ist, in denen eine elektronische Rechnung nicht ausgestellt werden konnte (z. B. weil die Empfängerkennungen im Adressbuch der Regierung nicht verfügbar waren). Schließlich müssen die Unternehmen auch die Ablehnung und den Einzug von elektronischen Rechnungen bis zum20. Januar an die Steuerverwaltung melden.
Unterstützende Infrastruktur und Vorteile
Die kroatische Steuerverwaltung entwickelt derzeit ein umfassendes digitales Ökosystem, um diesen Wandel zu unterstützen. Dazu gehören das staatliche Verzeichnis(Adresni Metapodatkovni Servis, oder auf Englisch Address Metadata Service, kurz AMS - ein zentrales Adressbuch für Steuerzahler und zugelassene E-Invoicing-Dienstleister), die kostenlose FiskAplikacija (kurz für Application for fiscalisation and e-Reporting) für die Überprüfung fiskalisierter Daten und die Verwaltung von Genehmigungen für den Austausch elektronischer Rechnungen sowie die Anwendung MIKROeRAČUN (was frei übersetzt Mikro-E-Invoice bedeutet) für kleinere, nicht für die Mehrwertsteuer registrierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2027. Partner für die elektronische Rechnungsstellung werden ebenfalls eine Rolle spielen, sofern sie die Anforderungen an die Cybersicherheit und die Zertifizierung erfüllen.
Vorteile und Geschäftsfähigkeit
Die Vorteile dieses ehrgeizigen Digitalisierungsvorhabens dürften beträchtlich sein und reichen von vereinfachten Steuererklärungen und einer Verringerung der Papierformulare bis hin zu mehr Transparenz und Betrugsbekämpfung. Die Umstellung auf digitale Archivierung bietet auch ökologische Vorteile.
Januar 2026 für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen tickt und die freiwillige Testphase in diesem Herbst beginnt, sollten Unternehmen jetzt ihre internen Systeme überprüfen, für die freiwillige Testphase planen, die Sicherheitsmaßnahmen verbessern und sich über Aktualisierungen der Steuerverwaltung auf dem Laufenden halten.
Der Zeit voraus sein
Das kroatische Fiskalisierungsgesetz ist ein mutiger Schritt in Richtung eines modernen, digitalen Steuerumfelds und steht im Einklang mit umfassenderen EU-Initiativen wie der Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Unternehmen, die sich proaktiv anpassen, werden gut positioniert sein, um sich in dieser neuen Landschaft zurechtzufinden und die damit verbundenen Effizienzgewinne zu nutzen.
Die Komplexität der neuen Steuergesetzgebung kann eine Herausforderung sein. Unser Expertenteam steht Ihnen mit Informationen und Ratschlägen zur Seite, die Sie für einen reibungslosen Übergang zur neuen kroatischen Regelung für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung benötigen.
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