
Am 2. Februar 2024 billigte das belgische Parlament eine Gesetzesänderung des Mehrwertsteuergesetzes, die den Weg für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) bis 2026 ebnet.
Dieser Schritt ist Teil einer umfassenderen Initiative der Regierung, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung zu nutzen und die Verwaltungsabläufe zu straffen.
Das Land hat bereits die notwendigen Schritte unternommen, um bei der Europäischen Kommission eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihm erlaubt, von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG abzuweichen und eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung(E-Invoicing) für inländische Steuerzahler einzuführen.
Umfang der Verpflichtung
Ab dem 1. Januar 2026 sind mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einer MwSt.-Registrierung und Niederlassung in Belgien verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden, so dass es keinen Spielraum mehr gibt, diese abzulehnen.
Auch wenn ein Unternehmen nach den nationalen Vorschriften nicht verpflichtet ist, Rechnungen auszustellen, muss es die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um elektronische Rechnungen zu verarbeiten und abzurechnen. Die Verpflichtung bezieht sich auf inländische B2B-Umsätze, die nach dem belgischen Mehrwertsteuergesetz ausgestellt werden. Grenzüberschreitende Umsätze sind nicht betroffen.
In Anbetracht der Verpflichtung ändert die Regierung auch die Definition von elektronischen Rechnungen. Die neue Definition hebt strukturierte elektronische Rechnungen hervor und unterscheidet sie von einfachen PDF-Dateien, die per E-Mail verschickt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der automatischen und elektronischen Verarbeitung und entspricht dem Konzept der "Maschine-zu-Maschine"-Kommunikation.
Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung
Um diesen Übergang zu erleichtern, hat die Regierung die Nutzung des Netzes Peppol eingeführt. Die Verbindung über Peppol bietet Interoperabilitätsvorteile, macht bilaterale Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern überflüssig und bietet einen gemeinsamen Standard für alle. Das Netz wird in dem Land bereits als primäre Übermittlungsmethode im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) eingesetzt.
Um auch den spezifischsten Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden, hat die Regierung den so genannten "zweigleisigen" Ansatz entwickelt, bei dem das erste Gleis - Standardnetz und -format - auf folgenden Faktoren beruht Peppol.
Die zweite "Schiene" wird es den Steuerpflichtigen ermöglichen, sich in gegenseitigem Einvernehmen vom Standardnetz zu lösen und ein anderes Mittel für die elektronische Rechnungsstellung, d. h. EDI, zu nutzen.
Staatliche Anreize und mögliche Steuerabzüge
Die belgische Regierung ist sich der Herausforderungen bewusst, die der obligatorische Übergang mit sich bringt. Um Anreize für Unternehmen zu schaffen, hat die Regierung eine Steuerinitiative eingeführt, die es Unternehmen ermöglicht, Steuern auf bestimmte E-Invoicing-Einführungen, Abonnements und Beratungskosten geltend zu machen.
Sehen Sie sich die gesamte Initiative hier an.
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