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Compliance und Vorschriften

Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung im Jahr 2024

29. Januar 2024
Unifiedpost Group Informationen

Dieser Blog und die Informationen zu den Vorschriften waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Die aktuellsten Vorschriften und Blogs finden Sie auf der Seite Vorschriften zur Einhaltung von Steuervorschriften.

Verschaffen Sie sich einen klaren Überblick über die in diesem Jahr anstehenden Änderungen bei der Einhaltung von Steuervorschriften und der elektronischen Rechnungsstellung in der ganzen Welt. Von neuen Business-to-Business-Mandaten bis hin zu neuen Unternehmen in diesem Bereich.

Wenn Sie einen detaillierteren Überblick über alle bestehenden Vorschriften wünschen, laden Sie unseren regelmäßig aktualisierten Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung 2024 herunter.

Welche Länder haben für das Jahr 2024 Änderungen der Rechtsvorschriften geplant?

Belgien

Im März 2024 wird Belgien in die letzte Phase seines dreistufigen Business-to-Government (B2G)-Mandats eintreten.

Belgien begann sein B2G-Mandat im November 2022 für Aufträge über 215.000 Euro. Im März 2023 wurde das Mandat auf Aufträge über 30 000 EUR ausgeweitet, und im März dieses Jahres werden auch Aufträge über 3 000 EUR in den Geltungsbereich fallen.

Jeder Auftrag unter 3.000 € ist von der gesamten B2G-Verordnung ausgenommen.

Interessanterweise hat das Land kürzlich seine Absicht bekannt gegeben, Vorschriften für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) einzuführen. Der Starttermin ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Die Dominikanische Republik

Die Dominikanische Republik wird ihre B2B-Vorschriften 2024 in einem dreistufigen Konzept umsetzen. Ab Mai müssen große nationale Steuerzahler nur noch elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen. Ab Mai 2025 wird der Anwendungsbereich auf große lokale und mittlere Steuerzahler ausgedehnt. Und ab Mai 2026 wird die Anforderung auf kleine, kleinste und nicht klassifizierte Steuerzahler ausgeweitet.

Griechenland

Seit Ende 2023 müssen die Lieferanten der großen Regierungsbehörden in Griechenland elektronische Rechnungen ausstellen. Ab Januar 2024 werden auch die Lieferanten der Zentralverwaltungen und ab Juni 2024 auch die Lieferanten anderer öffentlicher Auftraggeber und Vergabestellen in den Anwendungsbereich fallen.

Israel

Im Jahr 2024 beginnt Israel mit der Einführung des Clearing-Mandats auf der Grundlage des Rechnungsbetrags. Die Einführung begann im Januar auf freiwilliger Basis. Ab April ist das Mandat für Rechnungen über 25.000 NIS (~6.200 € zum aktuellen Wechselkurs) obligatorisch.

Kenia

Am 1. Januar 2024 trat Kenias Echtzeit-Meldepflicht in Kraft. Die Meldevorschrift basiert auf elektronischen Steuerregistern (ETR) oder Software, die mit dem Steuersystem des Landes (iTax) verbunden ist. Alle Steuerzahler in Kenia, unabhängig von ihrer Mehrwertsteuerregistrierung, müssen sich an die Echtzeit-Meldung und -Übermittlung über iTax halten.

Malaysia

Im Rahmen des Haushalts 2023, den der malaysische Finanzminister am 7. Oktober 2022 vorstellte, wird die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in den Jahren 2024 und 2025 schrittweise erfolgen.

Ab August 2024 müssen die größten Unternehmen in Malaysia (d. h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder -einkommen von mehr als 100 Mio. RM) elektronische Rechnungen ausstellen und diese an LHDN melden, bevor sie sie an ihre Geschäftspartner senden. Das Mandat sieht eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen in zwei weiteren Phasen vor, die für Januar bzw. Juli 2025 geplant sind.

Polen

Der Übergang Polens zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich war nicht einfach. Das Mandat des Landes sollte ursprünglich im Januar 2024 und dann im Juli 2024 beginnen. In einer jüngsten Aktualisierung des polnischen Finanzministers hat das Land beschlossen, die Vorschriften noch einmal zu verschieben. Ein neuer Starttermin wurde noch nicht bekannt gegeben.

Werfen Sie einen Blick auf die Ankündigung in unserem jüngsten Update. Melden Sie sich für unseren E-Invoicing-Newsletter an, um als Erster von allen Änderungen zu erfahren.

Rumänien

Ab dem 1. Januar 2024 müssen rumänische Unternehmen elektronische B2B-Meldungen verpflichtend einreichen.

Seit Anfang des Jahres müssen Unternehmen in Rumänien Rechnungen innerhalb von fünf Arbeitstagen an das RO e-Factura-System melden. Das Land räumt eine Nachfrist bis zum 31. März ein, doch nach diesem Datum werden die Unternehmen je nach Unternehmensgröße mit Strafen belegt.

Außerdem müssen ab dem 1. Juli alle B2B-Rechnungen zwischen rumänischen Unternehmen über RO e-Factura im Format RO CIUS übermittelt werden.

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien begann die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2022. Die Vorschriften des Landes werden schrittweise auf der Grundlage des steuerpflichtigen Umsatzes der Unternehmen im Jahr 2021 oder 2022 eingeführt. Im Jahr 2024 werden die Wellen 6-9 in den Anwendungsbereich fallen, was insgesamt alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 30 Millionen SAR (für die Jahre 2021 oder 2022) umfasst.

Singapur

Die Regierung von Singapur hat angedeutet, dass ihr B2G-Mandat im ersten Quartal 2024 beginnen wird. Konkrete Termine wurden zwar noch nicht bekannt gegeben, aber wir können davon ausgehen, dass das Land in den nächsten Monaten mit seinen Mandaten beginnen wird.

Neu angekündigte Änderungen

Neben den Verordnungen, die im Jahr 2024 in Kraft treten, gibt es auch kürzlich angekündigte Änderungen, die sich über die nächsten Jahre erstrecken werden. Diese Änderungen sind in unserem Fahrplan enthalten, den wir vierteljährlich analysieren und aktualisieren.

Kroatien

Im Rahmen der ehrgeizigen Initiative "Fiskalisierung 2.0" hat Kroatien einen Antrag auf Abweichung von der Richtlinie 2006/112/EG des Rates eingereicht. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Ausstellung elektronischer Rechnungen (eRačun) im B2B-Sektor vorzuschreiben und eine Berichterstattung über inländische Transaktionen zwischen lokalen Steuerzahlern zu verlangen.

Während die Richtlinie des Rates die Verwendung elektronischer Rechnungen auf der Grundlage der Zustimmung des Empfängers erlaubt, strebt Kroatien eine Abweichung von dieser Norm an. Die vorgeschlagene Umsetzung, die zum 1. Januar 2026 erfolgen soll, unterstreicht das Engagement für einen nahtlosen digitalen Übergang und geht gleichzeitig gegen mögliche Steuerhinterziehung vor.

Singapur

Abgesehen von den bevorstehenden B2G-Mandaten des Landes hat die singapurische Steuerverwaltung auch ihre Absicht bekannt gegeben, das landesweite elektronische Rechnungsstellungsnetzwerk (InvoiceNow) für die Echtzeit-Erfassung von Transaktionsrechnungsdaten zur Verwaltung der GST-Berichterstattung zu nutzen.

Diese Entwicklung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Singapur. Das Land wird höchstwahrscheinlich das CTC-Modell übernehmen, das Anfang 2025 eingeführt werden soll.

Auf dem Laufenden bleiben mit Unifiedpost Group

Es kann eine Herausforderung sein, in der sich ständig verändernden Welt der elektronischen Rechnungsstellung und der Einhaltung von Steuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Die Steuerbehörden ändern ständig die anstehenden Mandate oder kündigen neue an.

Bei Unifiedpost Group übernimmt unser Team von E-Invoicing-Experten die harte Arbeit für Sie. Unsere Experten stellen sicher, dass unsere Kunden und das Unternehmen über die aktuellsten Informationen verfügen, was die Einhaltung der Steuervorschriften vereinfacht.

Um sicherzustellen, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsvorschriften sind, erhalten Sie die neuesten Änderungen direkt in Ihren Posteingang.

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Steuervorschriften und Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

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